§ 12a Abs 1 MRG; § 17 SpaltG; § 1 SpaltG
Da eine Spaltung zur Aufnahme die Universalsukzession zur Folge hat, ist die Erhöhung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung nicht zulässig.
OGH, 02.02.2005, 9 Ob 103/04v
§ 12a Abs 1 MRG; § 17 SpaltG; § 1 SpaltG
Da eine Spaltung zur Aufnahme die Universalsukzession zur Folge hat, ist die Erhöhung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung nicht zulässig.
OGH, 02.02.2005, 9 Ob 103/04v