§ 26 Abs 1 BAO; § 1 Abs 2 EStG 1988
Der VwGH nimmt eine Auslegung des Tatbestandselements der "Innehabung einer Wohnung" als Begründungskriterium eines steuerlichen Wohnsitzes vor.
VwGH, 03.11.2005, 2002/15/0102
§ 26 Abs 1 BAO; § 1 Abs 2 EStG 1988
Der VwGH nimmt eine Auslegung des Tatbestandselements der "Innehabung einer Wohnung" als Begründungskriterium eines steuerlichen Wohnsitzes vor.
VwGH, 03.11.2005, 2002/15/0102