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Begründung von Gemeingebrauch

Aktuellste LeitsätzeGrundbuchsrechtimmolex 2006/92immolex 2006, 189 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 287 ABGB; § 288 ABGB; § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 25 Abs 2 LiegTeilG

Die Begründung des Gemeingebrauchs an einem im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindlichen Grundstücks setzt den urkundlichen Nachweis eines Widmungsakts im Grundbuchsverfahren voraus. Dies ist auch im Fall der geplanten Zuschreibung eines erworbenen Grundstücks zu einem Grundstück, das bereits als öffentliches Gut ausgewiesen ist, zu beachten.

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