§ 1094 ABGB
Nach einer scheidungsbedingten Abtretung der Mietrechte und einer darauffolgenden Beendigung des Mietvertrags ist der eintretende Ehegatte in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung im Scheidungsvergleich zur Rückstellung einer erlegten Kaution legitimiert und kann zu diesem Zweck die Einwilligung des anderen Ehegatten in die Rückstellung der Kaution einfordern.