§ 13 Krnt Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG 1996; § 14 Krnt Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG 1996; § 3 Krnt LAO
Nur der Besitzer der Baugenehmigung und nicht der von ihm verschiedene Grundstückseigentümer ist als Zahlungspflichtiger der Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Autostellplätze zu qualifizieren.