§ 902 ABGB; § 36 Abs 1 Z 3 EO
Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen eine geringfügige Überschreitung der in einem Vergleich festgelegten Zahlungsfrist für eine Ratenzahlung durch den Mieter den Bestandgeber zur Geltendmachung seines Räumungsanspruchs legitimiert und nimmt zum Vorliegen eines bedingten Verzichts auf die Räumungsexekution Stellung. .