§ 1116a ABGB; § 564 ZPO
Die Ausbedingung eines vertraglichen Kündigungsverzichts steht der Aufkündigung der Wohnung bei Ableben des Mieters nicht entgegen, außer es liegt auch ein ausdrücklicher Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht vor.
§ 1116a ABGB; § 564 ZPO
Die Ausbedingung eines vertraglichen Kündigungsverzichts steht der Aufkündigung der Wohnung bei Ableben des Mieters nicht entgegen, außer es liegt auch ein ausdrücklicher Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht vor.