Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der praktisch häufig anzutreffenden Problematik auseinander, dass in einem Bauvertrag der Leistungsgegenstand nicht eindeutig und vollständig konkretisiert ist, was häufig zu Nachverrechnungen und einer entsprechenden Unsicherheit des Auftragnehmers führt. Kriegner prüft dabei ua, wer die Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses beweisen muss und beschreibt dabei die Rechtslage für Einzelpreis- wie auch Pauschalpreisverträge. Weiters erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer den Bauvertrag wegen Irrtum anfechten kann.