Zusammenfassung: Der Autor definiert in seinem Beitrag den Begriff der (auf die Mieter überwälzbaren) Betriebskosten und beschreibt die Aufteilungsprinzipien im MRG, WEG und WGG. Darauf aufbauend setzt er sich er sich mit der Zulässigkeit der Direkteinhebung einzelner Betriebskosten durch die Gemeinde auseinander und erläutert, unter welchen Voraussetzungen derart geleistete Betriebskosten vom Mieter zurückgefordert werden können.