Zusammenfassung: Der Autor zeigt anhand eines Schaubilds, welche Befristungen bei Abschluss eins Bestandsvertrags bezüglich einer Geschäfts- oder Büroräumlichkeit zulässig sind, und erläutert weiters, in welchen Fällen die Schriftform gewahrt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 3a MRG; § 2 Abs 2 MRG; § 1 Abs 5 MRG; § 1 Abs 4 MRG