§ 33 TP 8 Abs 4 GebG; Art 56 EG; Art 58 EG
Der VwGH prüft, ob der Vermerk in den Geschäftsbüchern des Kreditschuldners eine Ersatzbeurkundung eines Gesellschafterdarlehens bewirkt und nimmt zur europarechtskonformen Anwendung von § 33 TP 8 Abs 4 GebG Stellung.