§ 30 Abs 2 Z 15 MRG; FRÄG
Rainer bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser klarstellte, dass auch Privatrechtssubjekte Mietverträge unter bestimmten Voraussetzungen unter Bezugnahme auf den Kündigungsgrund des öffentlichen Interesses auflösen können. Weiters informiert er über eine Entwurfsvorlage für ein Feilbietungsrechtsänderungsgesetz.