§ 17 Abs 6 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise bei der Durchsetzung des Auftrags zur Abrechnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren.
OGH 17.12.2002, 5 Ob 283/02g
§ 17 Abs 6 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise bei der Durchsetzung des Auftrags zur Abrechnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren.
OGH 17.12.2002, 5 Ob 283/02g