Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit dem Individualrecht des Wohnungseigentümers auf Widmungsänderungen an seinem WE-Objekt, unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen seiner Miteigentümer.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG; § 52 Abs 1 Z 2 WEG