§ 4 Stmk KanalabgabenG 1955; § 8 KanalabgabenG 1955
Die Entscheidung bestimmt, dass durch die Errichtung einer nicht durchgehenden Zwischendecke ein zweites Geschoß iSd Abgabenrechts gebildet wird, und daher ein ergänzender Kanalisationsbeitrag nach dem Stmk KanalabgabenG zu leisten ist.