§ 897 ABGB; § 7 Abs 1 MaklerG; § 15 Abs 1 MaklerG; § 6 Abs 2 HVG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Entstehen des Provisionsanspruchs, wenn der Maklervertrag aufschiebend bedingt war, und vor Eintritt der Bedingung einvernehmlich aufgelöst worden ist.