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Beseitigung von Taubenkot - Betriebskosten?

Wohn- und Mietrechtimmolex 2003/107immolex 2003, 199 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

§ 21 Abs 1 MRG

Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der, als Betriebskosten auf den Mieter überwälzbaren, "Unratabfuhr".

OGH 17.12.2002, 5 Ob 202/02w

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