§ 21 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der, als Betriebskosten auf den Mieter überwälzbaren, "Unratabfuhr".
OGH 17.12.2002, 5 Ob 202/02w
§ 21 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der, als Betriebskosten auf den Mieter überwälzbaren, "Unratabfuhr".
OGH 17.12.2002, 5 Ob 202/02w