§ 335 ABGB; § 1295 ABGB; § 1305 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Räumungsverpflichteter, der diese Pflicht zu Unrecht bestritten hatte, für daraus resultierende Schäden haftet. Mit Anmerkung von Iby.
OGH 03.12.2002, 5 Ob 261/02x