§ 235 Abs 5 ZPO; § 560 ZPO; § 6 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung einer Aufkündigung nach Konkurseröffnung, die gegen den Gemeinschuldner, und nicht gegen den Masseverwalter eingebracht worden ist.
OGH 11.06.2002, 1 Ob 106/02y
§ 235 Abs 5 ZPO; § 560 ZPO; § 6 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung einer Aufkündigung nach Konkurseröffnung, die gegen den Gemeinschuldner, und nicht gegen den Masseverwalter eingebracht worden ist.
OGH 11.06.2002, 1 Ob 106/02y