§ 16 WEG 1975; § 31 Abs 3 WEG 2002
Die Entscheidung hält fest, dass seit dem 3. WÄG keine Zweckwidmung der Rücklage mehr besteht, und diese auch zur Abdeckung der Beitragsschulden einzelner Mit- und Wohnungseigentümer verwendet werden kann.
OGH 03.12.2002, 5 Ob 273/02m