§ 13a WEG; § 24 Abs 1 WEG
Die Entscheidung bestimmt, dass Vereinbarungen des gänzlichen Gewährleistungsverzichts mit dem WE-Bewerber, oder die Risikoüberwälzung von Baumängeln auf diesen unzulässig sind.
OGH 03.12.2002, 5 Ob 231/02k
§ 13a WEG; § 24 Abs 1 WEG
Die Entscheidung bestimmt, dass Vereinbarungen des gänzlichen Gewährleistungsverzichts mit dem WE-Bewerber, oder die Risikoüberwälzung von Baumängeln auf diesen unzulässig sind.
OGH 03.12.2002, 5 Ob 231/02k