§ 828 ABGB; § 1116 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein schlichter Miteigentümer, mit dem Recht zur ausschließlichen Nutzung einer Wohnung, den Mieter dieser Wohnung nur im Namen aller Miteigentümer kündigen kann.
OGH 29.08.2002, 8 Ob 131/02a
§ 828 ABGB; § 1116 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein schlichter Miteigentümer, mit dem Recht zur ausschließlichen Nutzung einer Wohnung, den Mieter dieser Wohnung nur im Namen aller Miteigentümer kündigen kann.
OGH 29.08.2002, 8 Ob 131/02a