§ 828 ABGB; § 1090 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Miteigentümer, der einen Hauptmietvertrag abschließt im Zweifel auch als Vertreter sämtlicher übriger Miteigentümer anzusehen ist.
OGH 13.08.2002, 1 Ob 187/02k
§ 828 ABGB; § 1090 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Miteigentümer, der einen Hauptmietvertrag abschließt im Zweifel auch als Vertreter sämtlicher übriger Miteigentümer anzusehen ist.
OGH 13.08.2002, 1 Ob 187/02k