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Mutwillige Prozessführung im Schlichtungsstellenverfahren - Prozesskostenersatz im Außerstreitverfahren

Wohn- und MietrechtLindinger, Eikeimmolex 2003, 105 - 109 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Kostentragungsregel des § 37 Abs 3 Z 19 MRG, und mit dem Begriff und den Folgen einer mutwilligen Prozessführung.

Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 3 Z 19 MRG; § 37 MRG; § 39 MRG; § 41 ZPO; § 42 ZPO; § 43 ZPO; § 54 Abs 1 ZPO; § 237 Abs 3 ZPO; Art 6 EMRK; § 78 EO; § 9 RATG; § 10 RATG; § 5 Z 6 AHR

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