§ 3 Abs 1 MRG; § 14 Abs 1 und 3 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Abgrenzung der rechtlichen Einordnung von Erneuerungsarbeiten an Gemeinschaftsanlagen in Maßnahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung.
OGH 27.08.2002, 5 Ob 157/02b