§ 30 Abs 2 Z 6 MRG; § 863 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Fiktion eines weiter bestehenden gemeinsamen Haushalts, und für die Annahme eines stillschweigenden Kündigungsverzichts bei Dauertatbeständen.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 231/02w