§ 30 Abs 2 Z 8 und Z 13 MRG; § 30 Abs 3 MRG; § 560 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit den Folgen der Änderung des Sachverhalts bei der Eigenbedarfskündigung, und mit der Unzulässigkeit der Richtigstellung des Kündigungstermins durch die aufkündigende Partei nach Zustellung der Kündigung.