§ 364 ABGB; § 863 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Untersagungsanspruch hinsichtlich vom Nachbargrund ausgehender Immissionen, wobei deren jahrelange Duldung nichts über die Ortsüblichkeit aussagt, und darin auch noch kein schlüssiger Verzicht auf den Unterlassungsanspruch gesehen werden kann.