§ 2 Abs 1 NWG; § 12 Abs 3 NWG
Die Entscheidung bestimmt, dass das Gericht nicht an einen Notwegeantrag gebunden ist, bei Vorliegen eines ausdrücklichen Verzichts auf eine bestimmte Variante jedoch nicht diese Variante eingeräumt werden kann, was zur Abweisung des Notwegeantrages führen kann.