§ 17 WEG
Die Entscheidung bestimmt, dass eine abstrakte Rechtsbelehrungspflicht des Verwalters gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer über dessen Interessenwahrungspflicht hinausgeht. Mit Anmerkung von Iby.
OGH 29.04.2003, 5 Ob 73/03a
§ 17 WEG
Die Entscheidung bestimmt, dass eine abstrakte Rechtsbelehrungspflicht des Verwalters gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer über dessen Interessenwahrungspflicht hinausgeht. Mit Anmerkung von Iby.
OGH 29.04.2003, 5 Ob 73/03a