§ 10 Abs 3 WEG 2002; § 27 GBG; § 94 GBG; § 136 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Berichtigung der Miteigentumsanteile, und mit den Anforderungen an die Form der Aufbewahrung grundbuchsfähiger Urkunden hinsichtlich des Heftungsgebotes.