§ 15a Abs 1 Z 4 MRG; § 914 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Folgen des Unterlassens einer Mängelanzeige durch den Mieter hinsichtlich einer gefährlichen Elektroleitung für die Bestimmung des zulässigen Hauptmietzinses. Mit Anmerkung von Iby.