§ 16 Abs 8 MRG; § 25 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Reichweite der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG, und mit den Folgen des Übergangs eines befristeten Mietverhältnisses auf ein Unbefristetes für die Präklusionsfrist.
OGH 12.03.2002, 5 Ob 52/02m