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Grunderwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes durch Nicht-Landwirt (hier: Vorarlberg) - keine Genehmigung, wenn Interesse an bisheriger Nutzung das Interesse an beabsichtigter Nutzung zur Errichtung eines Bürogebäudes oder Wohngebäudes übersteigt

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/14immolex 2001, 17 - 19 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 2 Abs 1 Vorarlberger Grundverkehrsgesetz, LBGl 1993/61; § 5 Abs 1 und 2 Vorarlberger Grundverkehrsgesetz, LBGl 1993/61

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