Grunderwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes durch Nicht-Landwirt (hier: Vorarlberg) - keine Genehmigung, wenn Interesse an bisheriger Nutzung das Interesse an beabsichtigter Nutzung zur Errichtung eines Bürogebäudes oder Wohngebäudes übersteigt
Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/14immolex 2001, 17 - 19 Heft 1 v. 1.1.2001