Im Lichte der aktuellen VwGH-Judikatur wurde einmal mehr die Frage nach der Angemessenheit der Frist zur Aufgabe des Hauptwohnsitzes im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung erörtert. Hauptgegenstände der Entscheidung waren einerseits die Gründe für die Verlängerung der Frist und andererseits die Frage, welchem Einflussbereich diese zuordenbar sind.
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