Im Jahr 2025 wurden in Tirol rund 157 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, überwiegend aus Syrien, Somalia, Afghanistan und der Ukraine stammend, von der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Dieser Beitrag widmet sich der gesetzlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Tirol, ihren rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und den damit einhergehenden Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des inzwischen in Kraft getretenen Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetzes (ObUM-G) versteht er sich zugleich als Darstellung eines praxiserprobten Vollzugsmodells für die gesetzliche Obsorge ab dem ersten Tag des Antreffens eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.

