Mit der StVfG-Novelle 2026 wird das Erkenntnis des VfGH vom 12. 12. 2024, G 229-230/2023, G 2272-2273/2023, umgesetzt und die Erneuerung der Sterbeverfügung geregelt. Die Änderungen traten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, also mit 30. 7. 2026, in Kraft. Es können auch „alte“ Sterbeverfügungen nach den Regeln der Novelle erneuert werden.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

