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Das Wesen und die Folgen der Erwachsenenvertretung

ErwachsenenschutzrechtSteuerrechtGernot FellneriFamZ 2023, 327 - 331 Heft 6 v. 30.12.2023

Mit dem 2. ErwSchG, BGBl I 2017/59, wurde im Rahmen der Einführung sowie Neuregelung der gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretung (§§ 264–270 ABGB) vorgeschrieben, dass die Registrierungsstellen eine den Beteiligten gewidmete Belehrung über das „Wesen und die Folgen der Erwachsenenvertretung“ zu erteilen und die erfolgte Belehrung zu dokumentieren haben. Dieser Beitrag untersucht, was unter den Gesetzesbegriffen „Wesen und Folgen der Erwachsenenvertretung“ zu verstehen ist und welche Probleme mit der verlangten Belehrung allenfalls verbunden sein können.

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