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Obsorgekriterium ist das Kindeswohl im Einzelfall; keine generalpräventiven Überlegungen

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2015/212iFamZ 2015, 284 Heft 6 v. 30.1.2016

Entscheidungen: OGH 19.8.2015, 3 Ob 141/15d; OGH, 4 Ob 2288/96s

Normen: § 62 Abs 1 AußStrG; § 138 ABGB

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