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Obsorgekriterium ist das Kindeswohl im Einzelfall; kein Obsorgewechsel gegen den Willen des 17-Jährigen

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2015/213iFamZ 2015, 284 - 285 Heft 6 v. 30.1.2016

Entscheidungen: OGH 19.8.2015, 3 Ob 144/15w; OGH, 5 Ob 63/13w; OGH, 3 Ob 38/13d

Normen: § 62 Abs 1 AußStrG; § 181 ABGB; § 176 ABGB idF vor KindNamRÄG 2013

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