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Keine "abwechselnde Obsorge"

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2012/215iFamZ 2012, 289 Heft 6 v. 1.11.2012

§ 166 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

In der vorliegenden Entscheidung führte der OGH aus, warum eine "abwechselnde" Obsorge hinsichtlich des unehelichen Kindes im konkreten Fall nicht dem Kindeswohl entspricht, womit die Frage der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 166 ABGB unbeachtlich sei.

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