§ 177a ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
Auch im vorliegenden Verfahren verneinte der OGH die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge auf Antrag und führte aus, inwiefern die vom Revisionsrekurswerber vorgebrachten Entscheidungen des EGMR anders gelagert waren.
§ 177a ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
Auch im vorliegenden Verfahren verneinte der OGH die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge auf Antrag und führte aus, inwiefern die vom Revisionsrekurswerber vorgebrachten Entscheidungen des EGMR anders gelagert waren.