Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt erklärte im gegenständlichen Verfahren eine Unterbringung wegen Selbstgefährdung für zulässig. Es führte dabei insbesondere aus, welche entscheidende Rolle der mangelnden Paktfähigkeit der Patientin hinsichtlich der Einnahme der erforderlichen Medikamente zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 3 UbG