§ 2 AUßStrG; § 127 AUßStrG
Der erkennende Senat beantwortet auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung die Frage, ob der bisherige Sachwalter ein Rechtsmittel gegen "seinen" Enthebungsbeschluss in eigenem Namen erheben kann.
OGH 1 Ob 114/12i
§ 2 AUßStrG; § 127 AUßStrG
Der erkennende Senat beantwortet auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung die Frage, ob der bisherige Sachwalter ein Rechtsmittel gegen "seinen" Enthebungsbeschluss in eigenem Namen erheben kann.
OGH 1 Ob 114/12i