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Vom Betroffenen selbst erhobener Revisionsrekurs

AußerstreitrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. Felicitas Parapatits, LL.M.iFamZ 2012/183iFamZ 2012, 264 Heft 5 v. 1.9.2012

§ 10 Abs 4 AußStrG; § 65 Abs 3 AußStrG

Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob ein Verbesserungsverfahren aufgrund eines selbstverfassten Revisionsrekurses des Betroffenen einzuleiten ist, wenn ohnehin keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt.

OGH 3 Ob 46/12d

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