Zusammenfassung: Der Beitrag beschreibt die Frage inhaltlich, ob auch maschinengeschriebene Zeugenzusätze beim fremdhändigen Testament zulässig sein können. Dabei geht der Autor auf das Regelungsregime des FamErbRÄG 2004 sowie solche Testamente, die davor errichtet wurden, ein und greift Sanierungsmöglichkeiten im Sinne des "favor testamenti" auf.
Rechtsgrundlagen: § 579 ABGB