§ 172 AUßStrG; § 810 ABGB
Die erkennende Instanz spricht in dieser Sache deutlich aus, dass die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigungsklausel eine Amtsbestätigung nicht zu ersetzen vermag und daher auch als Beschlussausfertigung der Rechtskraftklausel bedarf, um eine abgrenzbare Wirkung in der Außenwelt entfalten zu können.