§ 176 ABGB; § 215 ABGB
Als zentrales Element der vorliegenden Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz der Frage zu widmen, ob ein Jugendwohlfahrtsträger aufgrund unterlassener Maßnahmen schadenersatzrechtlich für psychische Schäden einzustehen hat, die eine psychisch kranke Mutter an ihren geschädigten Kindern verursacht hat.