§ 35 EO; § 81 EheG
Mit seiner Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob die Teilrechtskraft des Zuspruchs einer Ausgleichszahlung im Aufteilungsverfahren dem betriebenen Anspruch entgegensteht.
§ 35 EO; § 81 EheG
Mit seiner Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob die Teilrechtskraft des Zuspruchs einer Ausgleichszahlung im Aufteilungsverfahren dem betriebenen Anspruch entgegensteht.