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Keine Verzeihung der Eheverfehlung durch fortgesetzte Sexualkontakte

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2012/194iFamZ 2012, 268 Heft 5 v. 1.9.2012

§ 49 EheG

Vorliegende Entscheidung beurteilt die Frage, ob das Aufrechterhalten ehelicher sexueller Kontakte so weit greift, dass vorherige Eheverfehlungen als verziehen anzusehen sind. Reicht Geschlechtsverkehr isoliert für eine Verzeihung aus?

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